Corona Maßnahmen


Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche
Bis einschließlich 12 Jahren gelten Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz automatisch als geimpft oder genesen. So soll ihnen die gesellschaftliche Teilnahme weiter ermöglicht werden. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G. Das heißt, dass zu den obligatorischen zwei Tests pro Woche in der Schule noch ein dritter aktueller Test dazukommt. Dabei darf es sich auch um einen Selbsttest handeln. Den Test braucht es beispielsweise für die Teilnahme im Sportverein oder Musikschulen.